Sie, oder von Ihnen bevollmächtigte Energieberaterinnen oder Energieberater, müssen den Antrag auf Förderung direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
- Suchen Sie sich eine vom BAFA zugelassene Expertin oder einen zugelassenen Experten für Energieeffizienz. Nutzen Sie dafür die Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena). Lassen Sie sich von dieser Expertin oder diesem Experten einen Kostenvoranschlag für die Energieberatung geben.
- Gehen Sie auf die Internetseite des BAFA und öffnen Sie das Online-Formular.
- Füllen Sie das Formular aus,
- reichen Sie die erforderlichen Unterlagen elektronisch ein und
- schicken es ab.
- Nach Absenden des Antragsformulars haben Sie die Möglichkeit den Antrag als PDF-Dokument zu speichern.
- Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal.
- Jetzt können Sie auf eigenes Risiko den Vertrag mit Ihrem Energie-Experten unterschreiben und mit der Beratung beginnen.
- Das BAFA prüft ihren Antrag. Im positiven Fall bekommen Sie oder der von Ihnen bevollmächtigte Energieberater/die Energieberaterin einen Zuwendungsbescheid postalisch.
- Wenn die Energieberatung abgeschlossen ist, müssen Sie die Verwendung Ihrer Förderung nachweisen. Dazu füllen Sie online das Verwendungsnachweisformular aus. Hierbei laden Sie auch die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Unterlagen hoch.
- Wenn das BAFA Ihren Verwendungsnachweis geprüft hat, wird das BAFA Ihren Zuschuss auf Ihr Konto überweisen.