Inhalt

Die Stadt Haldensleben erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Daten und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Das Baulandkataster wurde unter Auswertung der in der zuständigen Verwaltung zum Zeitpunkt der Datenerfassung bekannten Daten erstellt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten und Aussagen wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für die Daten und Aussagen zur Bebaubarkeit von Flächen bzw. Grundstücken. Die Aufnahme in das Wohnbaulandkataster begründet keinen Rechtsanspruch auf Bebauung. Um Klarheit zur Bebaubarkeit zu erhalten, sollte beim Landkreis eine Bauvoranfrage gestellt oder eine Baugenehmigung beantragt werden.

Weiterführende Informationen zur Bebaubarkeit der potentiellen Bauflächen erhalten Sie beim Bauamt der Stadt Haldensleben, Abteilung Stadtplanung.

Eine Nutzung der Daten für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet. Für Schäden, die sich aus der Verwendung der bereitgestellten Informationen ergeben, wird keine Haftung übernommen.

Das Baulandkataster enthält keine Eigentümerdaten der potentiellen Bauflächen. Informationen über eine Verkaufsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer liegen der Stadt Haldensleben nicht vor.