Inhalt

Sollten Sie als Grundstückeigentümer oder Inhaber grundstücksgleicher Rechte (wie z.B. Erbbauberechtigter, Miteigentümer oder Verfügungsberechtigter) mit der Veröffentlichung Ihres potentiellen Baugrundstücks im Baulandkataster nicht einverstanden sein, können Sie einer Veröffentlichung jederzeit widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs werden die betreffenden Grundflächen aus dem Baulandkataster umgehend entfernt. Die Veröffentlichung des Baulandkatasters wurde durch Bekanntmachung im Stadtanzeiger vom 13.06.2019 angekündigt. Anschließend wurde den Grundstückseigentümern innerhalb eines Monats die Möglichkeit gegeben, vor Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulandkataster Widerspruch einzulegen.

Auch nach Veröffentlichung der Baulücke im Baulandkataster kann Ihr Grundstück aus der öffentlichen Darstellung nachträglich gelöscht werden. Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an die Abteilung Stadtplanung. Richten Sie in diesem Fall bitte ein formloses Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer) an die Stadt Haldensleben, Abteilung Stadtplanung (Kontaktdaten siehe unten). Der Widerspruch kann auch mündlich eingelegt werden (Rechtsgrundlage: § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch - BauGB).

Legen Sie als Bevollmächtigter Widerspruch ein, ist eine Vollmacht des/der Grundstückseigentümer/s erforderlich.

Ihren Widerspruch können Sie auch per Email an stadtplanung@haldensleben.de oder Fax an 03904 479-399 senden. Alternativ können Sie auch das Formular Widerspruch gegen die Veröffentlichung einer Baulücke ausfüllen.