Inhalt

Laut Hundesteuersatzung der Stadt Haldensleben, sind Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen:

  • nach Aufnahme des Hundes im Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb,
  • nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist,
  • nach Zuzug,

bei der Stadt anzumelden — bzw. nach Beendigung der Hundehaltung abzumelden