Laut Hundesteuersatzung der Stadt Haldensleben, sind Hundehalter verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen:
- nach Aufnahme des Hundes im Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb,
- nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist,
- nach Zuzug,
bei der Stadt anzumelden — bzw. nach Beendigung der Hundehaltung abzumelden