- Der Bildungskredit wird Volljährigen maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.
- Es werden nur Ausbildungen an Einrichtungen gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) anerkannt sind.
Studierende
Als Studierender oder Studierende können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn Sie
- ein Bachelor-, Master- oder ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen oder Diplom in Vollzeit betreiben,
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über den Abschluss eines grundständigen Studiengangs verfügen,
- im Rahmen Ihres Studiums ein Auslandssemester oder in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) oder
- im Falle eines Auslandsstudiums eine Hochschule besuchen, die einer inländischen gleichwertig ist,
- bei einem grundständigen Studium (wie Bachelor) die Zwischenprüfung bestanden haben (sieht Ihre Studienordnung keine Zwischenprüfung vor,, müssen Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Studienjahre – bei Studierenden in Bachelorstudiengängen des ersten Studienjahres – erbracht haben).
Schülerinnen und Schüler
Als Schülerin oder Schüler können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn sie
- eine Ausbildung in Vollzeit in einer nach dem BAföG förderfähigen Ausbildungsstätte durchführen,
- über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen und
- sich im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden.