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Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen


Gemäß § 980 BGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die nachstehend bezeichneten Fundsachen öffentlich versteigert werden. Zur Versteigerung gelangen Fundsachen, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Dazu gehören u.a.

Herren-, Damen- und Kinderfahrräder, Schmuck, Werkzeug

Die Versteigerung findet am 04. November 2024 ab 13 Uhr vor dem Bürgerbüro der Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben statt. Die Fundsachen können eine halbe Stunde vor Versteigerungsbeginn besichtigt werden.

Sonstige Bedingungen

Die Fundsachen werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss jeder Gewährleistung versteigert. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.

Der Bieter mit dem höchsten Gebot ist an sein Gebot gebunden, zur Entrichtung des Gebotsbetrages und zur Abnahme der Fundsache verpflichtet. Dies gilt auch, wenn für mehrere Fundsachen jeweils das höchste Gebot abgegeben wird.

Die Abgabe der Fundsache erfolgt ausschließlich gegen Bar- oder EC-Zahlung. Über den Erwerb der Fundsache wird eine Bestätigung ausgestellt.

Auf www.fundbürodeutschland.de können die Fundsachen vorab unter »Versteigerungen«, »Anstehende Vor-Ort-Versteigerungen«, angeschaut werden.

Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Die Empfangsberechtigten werden hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Rechte gemäß   § 980 BGB bis zum 04.11.2024, 12.00 Uhr, anzumelden. Nachträglich angemeldete Rechte erlöschen am Tage der Versteigerung.

Ansprechpartner

Stadt Haldensleben                                       Telefon:  03904 479-2510 bis 2513
Bürgerbüro/Fundbüro                                     Fax:        03904 479-2599
Markt 20-22                                                    Mail:       buergerbuero@haldensleben.de

39340 Haldensleben

Hier ist die Bekanntmachung als PDF-Datei hinterlegt.

23.09.2024