- Sie haben Ihren Geschäftssitz nach § 11 der Abgabenordnung im Inland
- gegen Ihre steuerliche Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken
- soweit Sie nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsmäßig kaufmännische Bücher und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf
- Sie üben eine gewerbliche beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit aus (keine Privatperson)
Hauptmenü