Damit Sie Insolvenzgeld bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt ein Insolvenzereignis vor, wenn
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ihres Arbeitgebers oder
- Insolvenzantrag wird mangels Masse abgewiesen oder
- Betriebstätigkeit wird bei offensichtlicher Masselosigkeit vollständig eingestellt.
- Vor dem Insolvenzereignis wurde Ihnen bis zu 3 Monate lang kein Arbeitsentgelt gezahlt.
- Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie
- innerhalb Deutschlands beschäftigt oder
- vorübergehend ins Ausland unter Beibehaltung der Sozialversicherungspflicht in Deutschland entsandt worden.
- Sie müssen durch Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (Statusfeststellungsverfahren) nachweisen, dass Sie rechtlich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gelten, wenn Sie beispielsweise
- geschäftsführender Gesellschafter,
- Gesellschafterin oder Gesellschafter einer GmbH oder
- Angehörige beziehungsweise Angehöriger des Arbeitgebers sind.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.