Die Beschwerdeführer kommen im Falle eines auf die Beschwerde folgenden Bußgeldverfahrens als Zeugen in Betracht und können für eine mündliche Vernehmung persönlich geladen werden.
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Die Beschwerdeführer kommen im Falle eines auf die Beschwerde folgenden Bußgeldverfahrens als Zeugen in Betracht und können für eine mündliche Vernehmung persönlich geladen werden.