Der Zahlungsaufschub durch eine Freistellungwird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für ein Jahr gewährt. Eine rückwirkende Freistellung erfolgt längstens für vier Monate.
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Der Zahlungsaufschub durch eine Freistellungwird vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für ein Jahr gewährt. Eine rückwirkende Freistellung erfolgt längstens für vier Monate.