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Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen bzw. Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.