Eine vorzeitige Rückzahlung beantragen Sie schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Bei der Rückzahlung werden zwei Fälle unterschieden:
Fall 1: Sie haben noch nicht begonnen, Ihr BAföG-Darlehen abzuzahlen:
- Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt den sogenannten "Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid".
- Der Bescheid enthält ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens mit dem größtmöglichen Nachlass.
- Sie können frei entscheiden, ob Sie dieses Angebot annehmen oder die Ratenzahlung nach vorliegendem Tilgungsplan aufnehmen.
- Alternativ können Sie auch hier entscheiden, ob Sie einen Teilbetrag über EUR 500 monatlich vorzeitig zurückzahlen wollen.
- In diesem Fall stellen Sie beim Bundesverwaltungsamt, entweder per Post oder über das Bafög Online-Portal, einen formlosen Antrag. Darin müssen Sie mitteilen, wann und wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen wollen.
- Nach Prüfung des Antrags durch das BVA erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem vorzeitig zu zahlenden Betrag und dem Nachlass.
- In beiden Fällen gilt: Möchten Sie das Angebot annehmen, müssen Sie den im Bescheid genannten Geldbetrag fristgerecht auf das Konto der Bundeskasse Halle (BUKA) überweisen.
Fall 2: Sie haben schon begonnen, Ihr BAföG-Darlehen abzuzahlen:
- Stellen Sie online oder schriftlich einen formlosen Antrag beim BVA. Darin müssen Sie mitteilen, wann und wie viel Sie vorzeitig zurückzahlen wollen.
- Nach Prüfung des Antrags durch das BVA erhalten Sie einen Bescheid mit Ihrem vorzeitig zu zahlenden Betrag und dem Nachlass.
- Es steht Ihnen frei, ob Sie dieses Angebot annehmen.
- Wenn Sie das Angebot annehmen, überweisen Sie den Zahlungsbetrag innerhalb der im Bescheid genannten Frist.
Hinweis: Mit der Anhebung der Rate ab dem 01.04.2020 wird auch die Nachlasstabelle entsprechend geändert. Freistellungszeiten bleiben zukünftig unberücksichtigt, sodass auf diese Raten kein Nachlass mehr gewährt wird.