Folgende Mindestangaben müssen Sie leisten:
- die Bezeichnung, die der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr führt, einschließlich eventuell vorhandener Rechtsformzusätze,
- Einzelfirma / Gesellschaft bürgerlichen Rechts: der Vor- und Zuname der Inhaberin oder des Inhabers beziehungsweise der Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter,
- nicht ins Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen: Vor- und Zuname der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers,
- Privathaushalt: Vor- und Zuname des Haushaltsvorstandes,
- die Beschäftigungsanschrift, also die aktuelle Adresse des Beschäftigungsbetriebes, unter der die Beschäftigten tatsächlich tätig sind,
- bei Bedarf eine abweichende Anschrift, die für die Postzustellung genutzt werden soll,
- zusätzliche Kommunikationswege wie Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse,
- wirtschaftlicher Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebes,
- Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer) für Rückfragen zum Meldeverfahren - dies können auch Kontaktdaten eines beauftragten Dienstleisters, zum Beispiel einer Steuerberatung, sein,
- sofern innerhalb des Unternehmens ein anderer Beschäftigungsbetrieb die Beschäftigten zur Sozialversicherung meldet: die Bezeichnung, Anschrift und Betriebsnummer dieser Stelle.
In der Regel benötigt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit aber keine schriftlichen Nachweise, um Ihren Antrag zu bearbeiten.