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Praktikanten im Anerkennungsjahr

Die Stadt Haldensleben sucht, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes, Berufspraktikantin/en im Anerkennungsjahr der Ausbildung zum/zur Sozialpädagogen/in /staatlich anerkannten Erzieher/in für die Einrichtungen:


• Kinderkrippe „Zwergenhaus“, Haldensleben
• Kindergarten „Märchenburg“, Haldensleben
• Kindertagesstätte „Regenbogen“, Haldensleben
• Kindertagesstätte „Max und Moritz“, Haldensleben
• Kindertagesstätte „Wirbelwind“, Süplingen
• Kindertagesstätte „Birkenwäldchen“, Satuelle
• Kindertagesstätte „Sonnenblume“, Wedringen
• Hort „Gebrüder Alstein“, Haldensleben
• Hort „Erich Kästner“, Haldensleben
• Hort „Otto Boye“, Haldensleben

in der Zeit vom 01.08.2025 bis 31.07.2026.

Der Einsatz erfolgt in der Regel für je 6 Monate im Tätigkeitsfeld Kinderkrippe/Kindergarten mit einer Arbeitszeit von 39 Wochenstunden und im Tätigkeitsfeld Hort mit einer Arbeitszeit von 25 Wochenstunden.

Nähere Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt auf der Familienseite der Stadt Haldensleben unter www.haldensleben.de.

Erwartet wird neben Einsatzfreude, Verantwortungsbewusstsein und Kreativität die Fähigkeit, die Gesamtentwicklung der Kinder altersgerecht zu fördern und durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder anzuregen, ihre Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und soziale Benachteiligungen auszugleichen.
Die Bezahlung erfolgt nach dem TVPöD.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28.02.2025 an die

Stadt Haldensleben
Abt. Verwaltungs-, Personalservice
und Informationstechnologie
Markt 20-22
39340 Haldensleben

Bewerbung per E-Mail bitte nur im pdf-Format als eine Datei an Personalservice@Haldensleben.de senden.

Hinweis:

Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.


Eingangsbestätigungen werden ausschließlich per E-Mail versendet. Zum Erhalt einer Eingangsbestätigung ist den Bewerbungsunterlagen zwingend eine E-Mail-Adresse beizufügen.


Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.


Datenschutzhinweise für Bewerber/-innen gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.haldensleben.de / Datenschutz.


Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt, sofern nicht in der Person einer/s Mitbewerberin/Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


Nur wenn Sie Ihrer Bewerbung einen frankierten und adressierten Rückumschlag beifügen, wird sie Ihnen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurückgesendet. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen 3 Monate nach Ablauf der Stellenvergabe vernichtet.

Mit Einreichen Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Unterlagen, auch elektronisch, erfassen und bis zu zwei Monate nach Besetzung der Stelle aufbewahren. Elektronisch eingereichte Unterlagen werden anschließend gelöscht.

gez. Hieber
Bürgermeister

09.01.2025