Corona-Informationen
Liebe Haldensleberinnen und liebe Haldensleber!
Die Corona-Pandemie stellt uns täglich vor neue Herausforderungen und wir möchten diese so gut es eben möglich ist, mit Ihnen gemeinsam meistern. Deshalb haben wir hier wichtige Informationen zusammengetragen, die regelmäßig aktualisiert werden.
Information des Landkreises |
---|
Impfungen im Impfzentrum ab 1. MärzAm 1. März hat das Impfzentrum des Landeskreises Börde im Waldring 113 B/C in Haldensleben seinen Betrieb aufgenommen.Termine werden telefonisch unter der Nummer 116117 und online über das Portal des Patientenservice www.116117.de vergeben. Die Rufnummer ist durchgängig an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden erreichbar und für die Anrufer und Anruferinnen kostenlos. Maßgeblich für die Impfreihenfolge ist die Bundesimpfverordung vom 8. Februar 2021 in der Fassung der ersten Änderung vom 24. Februar. Aktuelle Meldungen zur Impfsituation veröffentlicht der Landkreis zeitnah auf seiner Internetseite (www.landkreis-boerde.de/corona). Dort sind auch alle wichtigen Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung hinterlegt. Impfzentrum des Landkreises Börde ab 1. März in Betrieb
Pressemitteilung des Landkreises Börde vom 19. Februar 2021 - Aktualisierung vom 1. März Impfzentrum des Landkreises Börde ab 1. März in Betrieb | Impftermine werden über den Patientenservice 116 117 vergeben Das Impfzentrum des Landkreises Börde in Haldensleben hat am 1. März 2021 seinen Betrieb aufgenommen. Wer sich gegen das Corona-Virus im Impfzentrum impfen lassen möchte, benötigt dafür einen Termin. Die Termine werden telefonisch wie auch online über das Portal des Patientenservice www.116117.de vergeben. Die Rufnummer 116 117 ist 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche erreichbar und für alle Anruferinnen und Anrufer kostenlos. Das Impfzentrum des Landkreises Börde befindet sich im Waldring 113 B/C in Haldensleben. Die Termine werden zunächst an Personen vergeben, die mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben. Das sind beispielsweise Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben oder Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen tätig sind. Ab sofort werden auch LehrerInnen an Grundschulen, Sonderschulen und Förderschulen sowie ErzieherInnen von Kindertagesstätten geimpft. Zum Termin im Impfzentrum muss der Personalausweis zum Nachweis des Alters bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Grundlage für die Impfreihenfolge ist die Bundesimpfverordnung vom 8. Februar 2021 in der Fassung der ersten Änderung vom 24. Februar. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-boerde.de/menschen/gesundheit/coronavirus/impfinformationen/ zu finden. Informationen zum dezentralen Impfen in Haldensleben In diesen Tagen erhalten 1.450 über 80jährige Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Haldensleben Post in einer gemeinschaftlichen Aktion des Landkreises und der Stadtverwaltung. Wer einen Brief erhalten hat und sich impfen lassen will, sollte bis zum 26. Februar 2021 mit dem beigefügten Kontaktformular mitteilen, dass er sich vor Ort impfen lassen möchte und erhält In Abhängigkeit von der Lieferung der benötigten Impfdosen dann direkt vom Landkreis Börde seinen persönlichen Impftermin. Die Impfungen beginnen ab Ende März 2021. Angebot für mobile Impfung für über 80-jährige in HaldenslebenIn diesen Tagen erhalten 1.450 über 80jährige Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Haldensleben Post in einer gemeinschaftlichen Aktion des Landkreises und der Stadtverwaltung: „Meinem gesamten Team und mir liegt es sehr am Herzen, Ihnen sobald wie möglich einen Impftermin anbieten zu können. Vor diesem Hintergrund haben wir uns mit der stellvertretenden Bürgermeisterin Frau Wendler verständigt, die Impfungen für Menschen über 80 unabhängig von der Öffnung des Impfzentrums in einem eigens für Ihre Prioritätengruppe eingerichteten Zeitrahmen zu realisieren. So müssen Sie nicht den Weg über das Onlineportal des Landes zur Terminvergabe suchen“, schreibt Landrat Martin Stichnoth in dem Brief. Wer einen Brief erhalten hat und sich impfen lassen will, sollte bis zum 26. Februar 2021 mit dem beigefügten Kontaktformular mitteilen, dass er sich vor Ort impfen lassen möchte und erhält In Abhängigkeit von der Lieferung der benötigten Impfdosen dann direkt vom Landkreis Börde seinen persönlichen Impftermin. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, über die Hotline 116 117 einen Termin im Impfzentrum Waldring 113 b/c in Haldensleben zu vereinbaren. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-boerde.de/menschen/gesundheit/coronavirus/impfinformationen/ zu finden. |
Corona-Informationen für die Stadt Haldensleben
Stand 5. März 2021
Am 4. März 2021 wurde die Zehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Diese wird hier in Kürze als Lesefassung hinterlegt, sobald diese veröffentlicht wurde. Die Verordnung gilt bis zum 28. März 2021.
Sachsen-Anhalt bleibt im Lockdown, jedoch werden ab 8. März im 14-Tage-Rythmus Lockerungsschritte ermöglicht unter Berüclsichtigung der dann jeweils aktuellen Inzidenzwerte in den kreisfreien Städten und Landkreisen. Maskenpflicht Schulen/Kitas Unterschreitet der Inzidenzwert ab 8. März die Marke von 50 findet der Unterricht an allen Schulen wieder im Regelbetrieb statt. Kontaktbeschränkungen Unterschreitet der Inzidenzwert die Marke von 35, dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre werden dabei ebenfalls nicht mitgerechnet. |
Die hier hinterlegte Positiv-/Negativliste (Stand: 22.01.2021) zeigt Ihnen auf, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht.
Öffnungsperspektiven
Ab 1. März dürfen wieder öffnen:
Friseure, Baumärkte, Gartenmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Fahr- und Flugschulen
ab 8. März
körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik, Tattoo-Studios), zum Teil sind tagesaktuelle Tests erforderlich
ab 8. März nach Inzidenz: 50-100
- Terminshopping im Einzelhandel (ein Kunde auf 40 qm³)
- Museen, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten (mit Terminbuchung und Dokumentation)
- Individualsport draußen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten bzw. max. 20 Kinder
ab 8. März nach Inzidenz: unter 50
- Einzelhandel (ein Kunde auf 10 qm³)
- Museen, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten
- Sport draußen mit maximal zehn Personen kontakfrei
frühestens ab 22. März bei Inzidenz 50 - 100
mit tagesakuellem Schnell- oder Selbstest
- Außengastronomie mit vorheriger Terminbuchung
- Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
- Sport kontakfrei drinnen, Kontaksport draußen
Bei Inzidenz unter 50 entfallen ab 22. März die tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests sowie die vorherige Terminbuchung.
frühestens ab 5. April bei unter 50 - 100
- Einzelhandel ein Kunde pro 10 bzw 20 qm³
frühestens ab 5. April bei Inzidenz unter 50
- Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Teilnehmern
- Kontaktsport drinnen
Das heißt, zusätzliche Lockerungen können im 14-Tage-Rythmus auch greifen, wenn der Inzidenzwert sich zwischen 50 und 100 stabilisiert. Steigt der Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 100, gelten ab dem zweiten Tag danach wieder die Beschränkungen von vor dem 8. März. Also was am 1. März schon geöffnet werden durfte, ist davon nicht betroffen.
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten
Ziel der Kontaktbeschränkungen ist es, die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
Folgende städtische Einrichtungen bleiben weiterhin geschlossen:
- Stadt- und Kreisbibliothek
- KulturFabrik
- Jugendclubs
- Jugendherberge
- Der Wochenmarkt findet weiterhin dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Verkauft werden dürfen nur Lebensmittel. Es erfolgt eine Zugangskontrolle und es besteht Maskenpflicht.
- Ab 1. März gilt in Kitas wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Eine Übersicht zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise Betroffene finden Sie unter nachfolgendem Link: Corona - Aktuelle Informationen des Finanzministeriums
Bürgerbüro
Aufgrund der hohen Infektionszahlen, sind Kontakte im Bürgerbüro nur eingeschränkt möglich. Die Stadtverwaltung bittet die Einwohner und Bürger, An-, Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen, das Beantragen von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen, das Ausstellen von Meldebescheinigungen und das An,-Um- und Abmelden von Hunden wieder auf dem Postweg oder per E-Mail vorzunehmen. Formulare finden Sie im Bereich Bürgerservice/Formularservice. Einzelheiten zum Ablauf können im Bürgerbüro telefonisch (03904 479-2510 bis 2513) oder per E-Mail (buergerbuero@haldensleben.de) erfragt werden.
Neubeantragung und Abholung von Personaldokumenten sind ab sofort nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer möglich. Eine Onlinebuchung ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Der Zugang zum Termin erfolgt über den Haupteingang des Rathauses, wo ein Fragebogen zur Corona-Selbstauskunft ausgefüllt werden muss, die Sie hier herunterladen können. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zwingend erforderlich. Abzugebende Formulare können in unseren Briefkasten geworfen werden.
Corona-Infos für die Wirtschaft
Am 12. Februar 2021 wurde die Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Diese ist hier als Lesefassung hinterlegt und gilt bis zum 10. März 2021.
Hier werden die wichtigsten Fragen zur Neunten Verordnung beantwortet.
Eine Übersicht zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise Betroffene finden Sie unter nachfolgendem Link: Corona - Aktuelle Informationen des FinanzministeriumsWie beantrage ich die Überbrückungshilfe III ?
Die liquiden Mittel sind in vielen vom Lockdown betroffenen Betrieben aufgezehrt. Wirtschaftshilfen werden dringend benötigt. Seit dem 10. Februar kann die Überbrückungshilfe III über prüfende Dritte auf der Onlineplattform des Bundes beantragt werden.
Die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer Magdeburg informieren ihre Mitgliedsbetriebe im gemeinsamen
Online-Seminar „Wie beantrage ich Überbrückungshilfe III?“
am 22. Februar von 10 bis 12 Uhr u. a. darüber,
• wer antragsberechtigt ist,
• wie die Antragstellung erfolgt und welche Unterlagen benötigt werden,
• in welcher Höhe gefördert wird und wie Abschlagszahlungen erfolgen,
• welche Kosten überhaupt förderfähig sind,
• ob die Kosten für den prüfenden Dritten selbst zu tragen sind,
• wie die Schlussabrechnung funktioniert.
Referent ist Dennis Rautenberg von der Schröder & Partner - Helmut Schröder Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin und Stendal.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung unter betriebsberatung@hwk-magdeburg.de ist erforderlich. Der Zugangslink wird nach Anmeldung versandt.
Seit dem 23.03.2020 wird vom Arbeitgeber eine Arbeitnehmerbescheinigung benötigt.
Hier sind allgemeine Textbausteine zusammengestellt, die durch Arbeitgeber für eigene Bescheinigungen verwendet werden (Empfehlung vom Landkreis Börde).
Antrag auf Steuererleichterungen beim Finanzamt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus
- Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen zum vereinfachten Antrag auf Steuererleichterungen
- Antrag auf Steuererleichterungen
Angebote des Regionalen Digitalisierungszentrums
Das Regionale Digitalisierungszentrum Haldensleben bietet für Unternehmen der Region Haldensleben folgende Angebote zur Hilfe und Unterstützung an:
Online-Seminar: “Digitale Formen der Zusammenarbeit-Online-Kommunikation & Projektmanagement” mit Microsoft Teams und Zoom
- Unterstützung und Hilfe bei Onlineanträgen zum Programm: “Sachsen-Anhalt Zukunft – Die Corona-Soforthilfe"
- Unterstützung bei der Entwicklung digitaler Lösungen für Unternehmen
- Vermittlung kostenfreier Beratungsangebote zu vielen unternehmerischen Themen, wie:
- Sicherung der Liquidität,
- Alternative Vertriebsansätze
- Personalmanagement
- Wissenstransfer
- Verbesserung der Ausbildung
- Mediale Außendarstellung
- u.v.m.
Aktuell:
Angebote vom Digitalisierungszentrum
Wie man moderne Präsentationstechniken für sein Unternehmen oder Geschäft nutzen kann, hat das Digitalisierungszentrum beispielhaft auf der Messe „Celebration“ am 27. September auf Schloss Hundisburg demonstriert. Die Brautmodenschauen, die eines der Highlights der Messe sind, wurden aufgenommen und live auf Bildschirme übertragen, so dass möglichst viele Besucherinnen und Besucher in den Genuss eines guten Blicks auf das Geschehen kommen konnten. Hier der Link zum "Nachgucken" ...
Die moderne Aufnahmetechnik steht im Rahmen des Projektes allen interessieren Handels- und Gewerbetreibenden kostenfrei offen, sei es, um virtuell ihre Angebote zu präsentieren oder eine Schulung oder eine Beratung durchzuführen.
Zu erreichen ist das Regionale Digitalisierungszentrum Haldensleben im:
Innovationszentrum InnComposites
Neuhaldenslebener Straße 22a
39340 Haldensleben
Telefon: +49 3904 499-308
E-Mail: digital@haldensleben.de
Beauftragtes Projektmanagement
RKW Sachsen-Anhalt GmbH
Werner-Heisenberg-Straße 1
39106 Magdeburg
Telefon: +49 391 736190
E-Mail: Info@rkw-sachsenanhalt.de
Die wichtigsten Kontakte auf einen Blick
Stadt Haldensleben
Telefon: 03904 479-124
Homepage: www.haldensleben.de/corona-informationen
Landkreis Börde
Telefon: 03904 7240-1309 und 7240-1305
Corona-Hotline: 03904 7240-1660 , E-Mail: covid19@landkreis-boerde.de
Homepage: www.landkreis-boerde.de/menschen/gesundheit/coronavirus
Wirtschaftshilfen: www.landkreis-boerde.de/wirtschaft/unterstuetzung-unternehmen
IHK Magdeburg
Telefon: 0391 5693-130 (Susanne Eva Dörrwand)
0391 5693-194 (Dörte Werner)
E-Mail: doerrwand@magdeburg.ihk.de
doerte.werner@magdeburg.ihk.de
Homepage: www.magdeburg.ihk.de/international/laender-und-brancheninformationen-channel/top-themen/corona-virus
www.magdeburg.ihk.de/starthilfe/finanzierungoeffentlichefoerderung/coronavirus-finanzielle-unterstuetzung
Handwerkskammer Magdeburg
Telefon: 0391 62680
Homepage: www.hwk-magdeburg.de/artikel/coronavirus-aktuelle-informationen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Telefon: 0800 5600757
Homepage: www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen
Arbeitsagentur bezüglich Kurzarbeit
Homepage: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Bundesgesundheitsministerium
Homepage: www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus
Robert - Koch-Institut
Homepage: www.rki.de
Finanzielle Unterstützungen für Unternehmen in der Coronakrise
Aktuell November 2020 Überbrückungshilfe II:
Ab sofort können über die bundesweit geltende Antragsplattform https://www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html Anträge auf Überbrückungshilfe gestellt werden. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne Weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW aufgelegt. Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Ebenso prüft das Land Sachsen-Anhalt gesonderte Maßnahmen für die Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Die Landes- und Bundesregierung hat mehrere Hotlines für Unternehmen eingerichtet:
Infotelefon des Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt
Telefon: 0391 567 4750
Montag – Freitag 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Hotline des BMWi für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Telefon: 030 18615 1515
Montag – Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Hotline des BMWi zu Fördermaßnahmen:
Förderhotline: 030 18615 8000
Montag - Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Beantragung von Kurzarbeitergeld - Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur
Unternehmerhotline der Bundesagentur: 0800 45555 20
Kurzarbeitergeld online-beantragen
Neben den obenstehenden Hotlines empfehlen wir den Kontakt zur
Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Telefon: 0800 56 007 57
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt, Telefon: 0391 737 52 0
Gutscheinportal für Haldensleber Unternehmen, Gewerbetreibende, Händler und Gastronomen ...
Zur Unterstützung haben wir als Stadt ein Gutscheinportal initiiert, bei dem sich jeder Unternehmer kostenlos anmelden kann. Die Haldensleberinnen und Haldensleber können dort Gutscheine erwerben, die nach der Wiederöffnung eingelöst werden können. Diese Aktion soll den Unternehmen in der aktuellen Situation die Möglichkeit geben, wenigstens ein paar finanzielle Einnahmen generieren zu können.
Hier geht es zum Gutscheinportal: www.haldensleben-gutschein.de
Wer von den Betroffenen technische Unterstützung beim Einstellen des Angebots auf die Seite benötigt, kann sich gern an das Regionale Digitalisierungszentrum unter 03904 499308 wenden