Corona-Informationen für die Stadt Haldensleben
Stand 1. März 2021
Am 12. Februar 2021 wurde die Vierte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Diese ist hier als Lesefassung hinterlegt und gilt bis zum 10. März 2021.
Stand nach den Kabinettsbeschlüssen der Landesregierung vom 12. und vom 23. Februar 2021
Sachsen-Anhalt bleibt im Lockdown. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Einschränkungen vorerst bis zum 10. März 2021 verlängert worden. Maskenpflicht Schulen/Kitas Unterschreitet der Inzidenzwert ab 8. März die Marke von 50 findet der Unterricht an allen Schulen wieder im Regelbetrieb statt. Kontaktbeschränkungen Erlaubte Kontakte nach Inzidenzwerten |
Die hier hinterlegte Positiv-/Negativliste (Stand: 22.01.2021) zeigt Ihnen auf, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht.
Öffnungsperspektiven
Ab 1. März dürfen wieder öffnen:
Friseure, Baumärkte, Gartenmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Fahr- und Flugschulen
Öffnungen nach Inzidenzwerten
fünf Tage lang unter 50 pro 100.000 Einwohner
- Im Einzelhandel dürfen sich nach Voranmeldung bis zu zwei Kunden mit einem Verkäufer treffen.
- Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen werden wieder erlaubt.
- Kinder- und Jugendsport darf wieder stattfinden.
- Museen, Bibliotheken, Kosmetiksalons und Tattoo-Studios dürfen wieder öffnen.
fünf Tage lang unter 35
- Einzelhandel und Restaurants dürfen öffnen
- bis zu 250 Besucher bei Veranstaltungen in Theatern, Kinos und Konzerthäusern erlaubt.
- Wegfall der Begrenzung der Besucherzahl in Pflegeeinrichtungen
- Fitness- und Sportstudios dürfen wieder öffnen.
über drei Wochen unter 35
- Bars dürfen öffnen, Busreisen und Amateursportwettkämpfe wieder stattfinden.
nach insgesamt sechs Wochen unter 35
Die Kontaktbeschränkungen entfallen komplett. Kulturelle Veranstaltungen dürfen mit bis zu 500 Besuchern drinnen und bis zu 1000 Besuchern draußen stattfinden, Sportveranstaltungen draußen mit bis zu 1000 Zuschauern.
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten
Ziel der Kontaktbeschränkungen ist es, die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 35 pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.
Folgende städtische Einrichtungen sind weiterhin bis 10. März 2021 geschlossen:
- Stadt- und Kreisbibliothek
- KulturFabrik
- Jugendclubs
- Jugendherberge
- Der Wochenmarkt findet weiterhin dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Verkauft werden dürfen nur Lebensmittel. Es erfolgt eine Zugangskontrolle und es besteht Maskenpflicht.
- Ab 1. März gilt in Kitas wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb.
Eine Übersicht zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen für unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise Betroffene finden Sie unter nachfolgendem Link: Corona - Aktuelle Informationen des Finanzministeriums
Bürgerbüro
Aufgrund der hohen Infektionszahlen, sind Kontakte im Bürgerbüro nur eingeschränkt möglich. Die Stadtverwaltung bittet die Einwohner und Bürger, An-, Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen, das Beantragen von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen, das Ausstellen von Meldebescheinigungen und das An,-Um- und Abmelden von Hunden wieder auf dem Postweg oder per E-Mail vorzunehmen. Formulare finden Sie im Bereich Bürgerservice/Formularservice. Einzelheiten zum Ablauf können im Bürgerbüro telefonisch (03904 479-2510 bis 2513) oder per E-Mail (buergerbuero@haldensleben.de) erfragt werden.
Neubeantragung und Abholung von Personaldokumenten sind ab sofort nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer möglich. Eine Onlinebuchung ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Der Zugang zum Termin erfolgt über den Haupteingang des Rathauses, wo ein Fragebogen zur Corona-Selbstauskunft ausgefüllt werden muss, die Sie hier herunterladen können. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist zwingend erforderlich. Abzugebende Formulare können in unseren Briefkasten geworfen werden.