Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen.
Bewerbungsfrist endet am 14. April
Gesucht werden in der Stadt Haldensleben insgesamt 13 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Haldensleben bzw. am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidatinnen/Kandidaten, wie an Schöffinnen/Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen wählen wird.
Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Stadt Haldensleben wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftet schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, nicht in die Vorschlagslisten aufzunehmen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in
Erwachsenenstrafsachen
bis zum 14. April 2023 bei der
Stadt Haldensleben
Abteilung Verwaltungs- Personalservice und Informationstechnologie
Markt 20-22
39340 Haldensleben
oder per E-Mail unter personalservice@haldensleben.de
bewerben.
Ihre Fragen in diesem Zusammenhang können Sie unter der Telefonnummer: (03904) 479 1100, bei Frau Nebel, stellen.
Die Jugendschöffenwahl liegt in Verantwortung des Jugendamtes des Landkreises Börde.
Das Bewerbungsformular, in das die notwendigen Daten einzutragen sind, kann hier heruntergeladen werden.
Alternativ sind die Formulare im Eingangsbereich des Rathauses ausgelegt.
Nähere Informationen zu den Aufgaben von Schöffinnen/Schöffen finden Sie auf dem Informationsportal für ehrenamtliche Richter unter www.schoeffenwahl.de.
Hier ist der Flyer mit ausführlichen Informationen zur Schöffenwahl hinterlegt.
Hieber
Bürgermeister