Eine Beschwerde nach der EU-Streitbeilegungsrichtlinie können einreichen:
- natürliche und juristische Personen, die
- in Deutschland oder einem betroffenen EU-Mitgliedstaat ansässig sind und
- der Auffassung sind, dass ihre Besteuerung von einer Streitfrage zwischen
- Deutschland und
- einem oder
- mehreren anderen EU-Staaten
über die Auslegung und Anwendung eines Abkommens oder Übereinkommens zur Beseitigung der Doppelbesteuerung unmittelbar betroffen ist.