Damit Sie die Arbeitserlaubnis erhalten können, müssen Sie nachweisen können, dass die Saisonarbeitskräfte, die Sie beschäftigten möchten,
- ausreichend krankenversichert sind,
- über eine angemessene Unterkunft verfügen,
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen und
- mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten werden.
Die Arbeitserlaubnis wird nicht erteilt, wenn
- sich die Ausländerin oder der Ausländer bereits im Bundesgebiet aufhält, es sei denn
- die Person ist eingereist, um die Saisonbeschäftigung aufzunehmen, für die die Arbeitserlaubnis beantragt wird oder
- die Arbeitserlaubnis wird für eine Saisonbeschäftigung beantragt, die an eine vorherige Saisonbeschäftigung anschließt
- der oder die Saisonbeschäftigte einen Antrag auf Asyl gestellt hat oder
- der oder die Saisonbeschäftigte den Verpflichtungen einer früheren Saisonbeschäftigung nicht nachgekommen ist oder
- sich Ihr Unternehmen in einem Insolvenzverfahren befindet oder
- Ihr Unternehmen nicht (mehr) geschäftstätig ist.