Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis:
- Online-Ausweisfunktion (mit selbstgewählter, sechsstelliger PIN)
- des Personalausweises
- des elektronischen Aufenthaltstitels
- der elektronischen Aufenthaltskarte
- der elektronischen Daueraufenthaltskarte oder
- der eID Karte
Bei persönlichem Antrag:
Identitätsnachweis:
- Personalausweis, Reisepass
Bei Antrag per Post:
Identitätsnachweis:
- in Deutschland:
- durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag
- In der Regel kann das örtliche Rathaus oder Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen. Bitte erkundigen Sie sich nach den Zuständigkeiten und Gebühren vor Ort.
- durch amtliche Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag
- im Ausland:
- durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch die Auslandsvertretung oder
- durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag durch eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oder
- durch ein separates Schreiben eines Notars zur Beglaubigung der Unterschrift mit deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.
- Bei Auskunft an vertretende (bevollmächtigte) Person:
- Vollmacht mit Beglaubigung der Unterschrift
Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine bei einem deutschen Gericht zugelassene Rechtsanwältin oder ein entsprechender Rechtsanwalt ist.