Allgemeine Nachweise zum Unternehmen:
- Unternehmensdarstellung,
- Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregisterauszug,
- Kopie der Gewerbeanmeldung und
- Insolvenzbescheinigung (Eigenversicherung), dass das Unternehmen sich nicht in Insolvenz oder Liquidation befindet.
Die allgemeinen Nachweise zum Unternehmen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
Weitere erforderliche Nachweise:
- Testate von zertifizierten IT-Sicherheitsdienstleistern De-Mail mit den zugehörigen Testierungsberichten (nicht älter als sechs Monate),
- ein Datenschutzzertifikat des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit sowie
- Nachweise zur:
- Zuverlässigkeit,
- Fachkunde und
- Deckungsvorsorge.