- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
- eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
- Anzeigebestätigung der Polizei,
- bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
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