Laubentsorgung in der Stadt Haldensleben ab 10. Oktober
Ab dem 10. Oktober ist sie wieder unterwegs: Die LKW-Kehrmaschine des Stadthofes, um das Laub der städtischen Bäume zu entsorgen.
Die Laubabholung erfolgt nur an Straßen mit starkem Baumbestand, welche sich in der Reinigungsklasse 1, 2 oder 3 befinden.
Somit kann, unabhängig von den Kehrplänen, an folgenden Wochentagen das Laub bis 10.00 Uhr morgens oberhalb der Straßenborde zusammengekehrt werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass in Säcke gefülltes Laub durch die Kehrmaschine nicht entsorgt werden kann, sondern nur das am Wegrand zur Straße zusammengekehrte Laub.
Sofern das Laub der städtischen Bäume mit dem Laub von Bäumen der privaten Anlieger vermischt ist, wird es nicht abgeholt. In diesem Fall bleibt der Anlieger in der Pflicht, dieses Laub vollständig zu entsorgen.
Bitte unbedingt beachten: Das Laub darf nicht in die Gosse gekehrt werden!
Folgende Laubtouren werden gefahren:
montags
- Jungfernstieg
- Nachthutstraße
- Bahnhofstraße
- An der Schule
- Maschenpromenade
- Masche (beide Seiten)
- Bülstringer Straße (14 – 42 und 27 – 35 B)
mittwochs
- Magdeburger Straße (von der Althaldensleber Str. bis Burgstraße)
- Bornsche Straße (ab Ohrebrücke bis B71)
- Am Anger
- Neuenhofer Straße
- Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee (+ Stich)
- Süplinger Straße
- Lüneburger Heerstraße
freitags
- Althaldensleber Straße: Magdeburger Str. bis Bahnübergang
- Dammühlenweg (ab Neuhaldensleber Str. bis Große Straße)
- Neuhaldensleber Straße: Stichstr. von Nr. 1 bis 17
- Neuhaldensleber Straße: 12 a bis 22
- Neuhaldensleber Straße ab Kreisel Richtung Ackendorf (Nr. 50 – 86 und 101 – 135)