Eine besondere Antragsfrist ist nicht vorgesehen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch zweckdienlich, wenn Sie den Antrag so frühzeitig wie möglich, mindestens aber zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin stellen.
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Eine besondere Antragsfrist ist nicht vorgesehen. Erfahrungsgemäß ist es jedoch zweckdienlich, wenn Sie den Antrag so frühzeitig wie möglich, mindestens aber zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin stellen.