Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können für Sie jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können für Sie jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.