Kinderreisepass verlängern
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Gebühren
- Gebühr: 6,00 Euro
Fristen
Die Änderung muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Alle erforderlichen Unterlagen sind immer im Original vorzulegen.
- Gültiger Kinderreisepass
- 1 biometrisch lesbares Passfoto aus neuester Zeit (35x45 mm ohne Rand, Hintergrund hell und einfarbig Muster)
- Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
- Persönliche Vorsprache des Kindes mit mindestens einem Sorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter. Bei dauernd getrennt lebenden Eltern darf nur derjenige Elternteil den Pass beantragen, bei dem das Kind gemeldet ist.
- Einverständniserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, der nicht bei der Antragstellung in der zuständigen Passbehörde bzw. im Bürgerbüro anwesend ist.
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht (z.B. Sorgeerklärung, Sorgerechtsbeschluss u. Ä.).