Inhalt

Datenschutzhinweis Zuwendungen für die Errichtung eines selbstgenutzten Eigenheimes 

gemäß der Satzung für die Vergabe von städtischen Grundstücken und Zuwendungen für junge Familien im Zusammenhang mit diesem Grundstückserwerb vom 30. Juli 2015 einschließlich der 1. Änderung der Satzung vom 23.06.2016

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben — der Bürgermeister — Markt 20-22, 39340 Haldensleben, E-Mail: buergermeister@haldensleben.de, Tel. Behördennummer 115 oder +49 03904 479 130.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20-22, 39340 Haldensleben erreichen Sie unter Tel. Behördennummer 115 oder +49 3904 479 362, E-Mail datenschutz@haldensleben.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Daten werden dafür erhoben, um beantragte Zuwendungen für die Errichtung eines selbstgenutzten Eigenheimes bewilligen zu können.

Für das Ausstellen eines Zuwendungsbescheides müssen Ihr vollständiger Name, die Anschrift, das Zuwendungsdatum, der Zuwendungsbetrag und der Zuwendungszweck verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich für den Zweck, Ihren Antrag auf Zuwendungen zu prüfen und einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid auszustellen. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 c der DSGVO verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Eine Weiterleitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden von uns auf Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- bzw.
Aufbewahrungsfristen gemäß § 36 Abs. 2 GemKVO Doppik Land Sachsen-Anhalt 10 Jahre gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der EU-DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 EU-DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Tel. 0391 81803-0, Fax 0391 81803-33.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten und Folgen der Nichtbereitstellung

Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen erforderlich.

Erläuterung der Abkürzungen

Art.                                           - Artikel

EU-DSGVO                            - Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union

KAG-LSA                                - Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

GemKVO Doppik LSA          - Gemeindekassenverordnung Doppik des Landes Sachsen-Anhalt