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Behinderung durch Grünflächen melden


Die Landschaftspflege hat die Aufgabe, die ökologische und landschaftliche Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Sie umfasst insbesondere alle Maßnahmen zur Sicherung, Pflege und Neuanlage naturnaher Lebensräume für heimische Pflanzen- und Tierarten. Sie erstreckt sich ferner auf die Pflege und Renaturierung bei Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle