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Bescheinigung über Eheschließung beantragen


Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

Gebühren (Kosten)

Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlage

Gebührenübersicht Standesamt Haldensleben

Leistung
Gebühren
Bescheinigung über die Geburtszeit
10 Euro
Geburtsurkunde ausstellen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburtenregister beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburt im Ausland beurkunden 50 Euro
Eheschließung anmelden
50 Euro
Bescheinigung der Eheschließung
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Eheurkunde
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Ehefähigkeitszeugnis / deutsches Recht
50 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Ehefähigkeitszeugnis / ausländisches Recht 100 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Sterbeurkunde beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Sterbeurkunde ausstellen / Sterbefall im Ausland
50 Euro + 10 Euro Urkunde / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Kirchenaustritt 30 Euro

Zuständige Stelle

Standesamt der Eheschließung

Siehe auch