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Schwangerschaftskonfliktberatung beantragen


Nicht immer löst die Nachricht über eine Schwangerschaft Freude aus. Oftmals können damit schwere Konflikte und Probleme verbunden sein. In solchen Fällen können sich Frauen an die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wenden.

Aufgabe der Schwangerschaftskonfliktberatung ist es, den betroffenen Frauen und Partnern zu helfen, eine tragfähige Entscheidung über die Fortsetzung bzw. den Abbruch der Schwangerschaft zu treffen. Am Ende der Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dazu berechtigt, die Schwangerschaft abzubrechen.

Das Land fördert 46 Beratungsstellen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Informationen

Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.

 

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