Überbrückungshilfe III: Fördergeld auch für Werbung
Quelle: Volksstimme 1. April 2021
Seit Anfang Februar können Soloselbständige und Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Damit können mit Wirkung bis zum 30. Juni unter anderem Investitionen in Digitalisierung, aber auch Werbemaßnahmen und Hygienekonzepte anteilig mitfinanziert werden. Soloselbständige, die nur geringe Fixhosten haben, können mit der Ü III eine Neustarthilfe beantragen. Dazu gehören auch Werbe- und Marketingkosten zum Beispiel für Anzeigen oder Kampagnen in Wochenzeitungen. Bis zu 90% dieser Kosten können erstattet werden.
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