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Datum: 18.01.2023

Mit einem Mausklick ins Amt

Stadtverwaltung Haldensleben startet mit neuen Online-Angeboten ins Jahr 2023


Im Zuge der Digitalisierung stellt die Stadtverwaltung in Haldensleben den Bürgerinnen und Bürgern jetzt mehrere neue Online-Services zur Verfügung. Unter anderem ist es ab sofort möglich, sich bequem von Zuhause aus direkt ins Bürgerbüro zu klicken, einen Bewohnerparkausweis online zu beantragen, eine einfache Melderegisterauskunft anzufordern oder den Bearbeitungsstatus eines Personalausweises oder eines Reisepasses einzusehen. Ebenfalls neu eingerichtet: die elektronische Beantragung von einfachen und erweiterten Meldebescheinigungen sowie die Einrichtung von Übermittlungssperren – für diese Leistungen ist jedoch ein Identitätsnachweis erforderlich, der mithilfe eines Service-Kontos und einem elektronischen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erfolgen muss.

Darüber hinaus wurde die Online-Terminvergabe durch die Anschaffung einer neuen Software modernisiert.

Die neuen digitalen Dienste reihen sich in die bereits bestehenden Angebote ein, wie z. B. der Online-Beantragung von Personenstandsurkunden oder von Wahlunterlagen, dem elektronischen Fundbüro oder der digitalen An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbes.

Für Haldenslebens Bürgermeister Bernhard Hieber ist damit ein weiterer wichtiger Schritt getan, um die Verwaltung effizienter und bürokratieärmer zu gestalten. Für ihn steht fest: „Den Weg zu benutzerfreundlichen Online-Angeboten und zur Digitalisierung verwaltungsinterner Prozesse werden wir konsequent weitergehen, auch wenn die Umsetzung durch die zwingende Einhaltung von Datenschutz und Verwaltungsrecht eine sehr ambitionierte Aufgabe ist. Ziel der Verwaltung ist es, schlussendlich die Vorteile des Bürgerbüros als Präsensort mit den Vorteilen der Digitalisierung zu verbinden. Damit stärken wir Altbewährtes, fördern das Neue und schaffen so ‚Neubewährtes‘. An dieser Stelle möchte ich auch einmal Dank aussprechen an die Mitarbeiter der Stabsstelle „Digitalisierung“ Herr Pessel und Herr Radeck, die dieses Projekt überaus motiviert vorantreiben. Gleiches gilt für Frau Groß, der Leiterin des Bürgerbüros, und ihrem Team, die alle neuen Funktionen vorab mit viel Elan getestet und bewertet haben, sowie allen Mitarbeitern des Rathauses, die der Digitalisierung und allen damit verbundenen Neuerungen sehr aufgeschlossen und positiv gegenüberstehen.“

Mit Blick auf die Digitalisierungs-Pläne der Stadtverwaltung wird 2023 ein ereignisreiches Jahr werden. Unter anderem sollen Abläufe im Rechnungswesen weiter digitalisiert werden und mehr als 30 weitere Onlinedienste eingerichtet werden.

Wo sind die digitalen Angebote zu finden?

Mit Klick auf die Schaltfläche »Anliegen A-Z« auf der Startseite der städtischen Homepage werden Nutzerinnen und Nutzer in den Dienstleistungsbereich weitergeleitet. Die am häufigsten ausgewählten Dienstleistungen sind in einer Übersicht zusammengefasst.

Update für Onlinezugangsgesetz: „OZG 2.0“ angekündigt

Am 31.12.2022 endete die im Jahr 2017 festgelegte Umsetzungsfrist für das Onlinezugangsgesetz (OZG). Bund, Länder und Kommunen sollten demnach ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anbieten. 575 Leistungsbündel waren ausgewählt worden. Das Ziel wurde verfehlt. Dennoch ist der zurückliegende OZG-Prozess laut Dr. Markus Richter, Staatssekretär im BMI, positiv zu bewerten.
„Obwohl wir nicht alles erreicht haben, was sich mit Beschluss des Onlinezugangsgesetzes erhofft wurde, bin ich als IT-Beauftragter der Bundesregierung stolz auf das gemeinsam Erreichte“, teilte Dr. Markus Richter am 14. Dezember 2022 in seinem Fazit mit. Er bezeichnete den im Rahmen der OZG-Umsetzung gestarteten Digitalisierungsprozess als das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik. Alle Beteiligten hätten ein robustes Fundament für die digitale Zukunft gelegt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden nun Schlussfolgerungen gezogen. „Im Jahr 2023 folgt das nächste große Update für die digitale Verwaltung. Wir werden mit dem OZG-Folgegesetz ("OZG 2.0") den Aufbau langfristig tragfähiger Strukturen für die Verwaltungsdigitalisierung verstetigen“, kündigt Dr. Markus Richter an.

Quelle: www.onlinezugangsgesetz.de