Inhalt

eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen


Für die Inanspruchname dieser Dienstleistung ist eine Terminbuchung erforderlich.
Zur Online-Terminvergabe gelangen Sie über die Schaltfläche „Jetzt einen Termin reservieren”.

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

Allgemeine Informationen

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Verfahrensablauf

Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

  • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

  • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

Voraussetzungen

Sie sind

  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Erforderliche Unterlagen

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Gebühren (Kosten)

  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
  • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

Fristen

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt.

Siehe auch

  • eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums