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Wohnsitz ummelden


Für die Inanspruchname dieser Dienstleistung ist eine Terminbuchung erforderlich.
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Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen - Übersicht / Formulare

An- und Ummeldungen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Personaldokumente (wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist oder bei der Anmeldung nur ein Reisepass oder ein nicht von deutschen Behörden ausgestelltes Personaldokument vorgelegt werden kann, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung der Zuzugsgemeinde vorgelegt werden. Diese sollte nicht älter als drei Monate sein)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland und bereits früherer Meldung in Deutschland ist auch ein Nachweis (Meldebestätigung) über die letzte Wohnung in Deutschland vor Wegzug in das Ausland vorzulegen

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Formular Anmeldung Hauptwohnung
Formular Wohnungsgeberbestätigung
Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung

Bei An- und Ummeldung von Minderjährigen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Bei nichtverheirateten Sorgeberechtigten den Beschluss über die gemeinsame elterliche Sorge im Original
  • Bei gemeinsamen Sorgerecht die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß § 17 und 22 Bundesmeldegesetz
    (Entfällt, wenn ein gemeinsamer Haushalt der Sorgeberechtigten mit dem/n minderjährigen Kind/ern begründet wird

Formular Einverständnis Sorgeberechtigter bei Umzug Minderjähriger


Abmeldungen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Personaldokumente

Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Wird eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezogen, erfolgt lediglich die Anmeldung bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde des neuen Wohnsitzes!

Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung maximal eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug vorgenommen werden.

   Formular Abmeldung Hauptwohnung

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt.

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

  • aus dem Ausland zuziehen oder
  • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)

Gebühren (Kosten)

Keine

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Weitere Informationen

Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

Rechtsgrundlage

Siehe auch