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Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen


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Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Beantragung eines Bewohnerparkausweises in Haldensleben

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • ein gültiges Personaldokument
  • Zulassung des Fahrzeuges

 Zu beachten!

  • Wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist, muss zusätzlich eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters über die dauerhafte Nutzung des Fahrzeuges durch den Antragsteller vorgelegt werden.
  • Wenn sich der Antragsteller bei der Beantragung durch eine bevollmächtigte Person vertreten lässt, ist zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers vorzulegen.

 

Gebühr:

  • Bei Neubeantragung und jährlicher Verlängerung:                                 25 Euro
  • Bei Änderungen (z.B. bei Fahrzeugwechsel innerhalb
    der Gültigkeitsdauer)                                                                                10 Euro


Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Zuständige Stelle

 Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • bisherige Anwohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren (Kosten)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.