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Wohnsitz abmelden


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Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

An-, Ab- und Ummeldung von Wohnsitzen - Übersicht / Formulare

An- und Ummeldungen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Personaldokumente (wenn der Personalausweis bereits abgelaufen ist oder bei der Anmeldung nur ein Reisepass oder ein nicht von deutschen Behörden ausgestelltes Personaldokument vorgelegt werden kann, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung der Zuzugsgemeinde vorgelegt werden. Diese sollte nicht älter als drei Monate sein)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland und bereits früherer Meldung in Deutschland ist auch ein Nachweis (Meldebestätigung) über die letzte Wohnung in Deutschland vor Wegzug in das Ausland vorzulegen

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Formular Anmeldung Hauptwohnung
Formular Wohnungsgeberbestätigung
Fragebogen zur Bestimmung der Hauptwohnung

Bei An- und Ummeldung von Minderjährigen sind zusätzlich vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Bei nichtverheirateten Sorgeberechtigten den Beschluss über die gemeinsame elterliche Sorge im Original
  • Bei gemeinsamen Sorgerecht die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß § 17 und 22 Bundesmeldegesetz
    (Entfällt, wenn ein gemeinsamer Haushalt der Sorgeberechtigten mit dem/n minderjährigen Kind/ern begründet wird

Formular Einverständnis Sorgeberechtigter bei Umzug Minderjähriger


Abmeldungen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Vorhandene Personaldokumente

Eine Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Wird eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands bezogen, erfolgt lediglich die Anmeldung bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde des neuen Wohnsitzes!

Bei Wegzug in das Ausland kann die Abmeldung maximal eine Woche vor dem tatsächlichen Auszug vorgenommen werden.

   Formular Abmeldung Hauptwohnung

Zuständige Stelle

Wenn Sie ins Ausland fortziehen, müssen sich bei der zuständigen Meldebehörde (am ursprünglichen Wohnsitz) persönlich abmelden.

Lösen Sie lediglich einen von mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet auf, können Sie diesen Wohnsitz entweder bei der dortigen Meldebehörde oder bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie verbleiben, abmelden.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

Dr. Laier, RL VII2 BMI