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Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes

Für die Inanspruchname dieser Dienstleistung ist eine Terminbuchung erforderlich.
Zur Online-Terminvergabe gelangen Sie über die Schaltfläche „Jetzt einen Termin reservieren”.

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über die Abgabe des Hundes unter Angabe des Abgabetages unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss darüber hinaus bei Aufgabe des Haltens des Hundes den Namen und Anschrift der neuen Hundehalterin oder des neuen Hundehalters unverzüglich schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen.
 

An- Um- und Abmeldung von Hunden in Haldensleben

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Anmeldung:

  • Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument
  • Impfausweis des Hundes
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)

    - Formular Hundeanmeldung

Ummeldung:

  • bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument

Abmeldung:

  • bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument
  • Hundesteuermarke
  • Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden

    - Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung

Gebühren:

  • Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren sind.
  • Für alle anderen Hunde gilt:
Anmeldung
10 Euro
Um- und Abmeldung
7 Euro

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Gebühren (Kosten)

Es werden Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.

  • Gebühr: 7,00 - 20,00 Euro
    Bescheinigung über die Änderungsmitteilung

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Siehe auch