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8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Haldensleben

Stadt Haldensleben

Der Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Kleegartenstraße Uthmöden“, mit städtebaulichem Vertrag

Der Landkreis Börde hat die vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. September 2022 festgestellte 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Kleegartenstraße Uthmöden“, mit städtebaulichem Vertrag (Feststellungsbeschluss: Beschluss-Nr. 309 -(VII.)/2022), mit Verfügung vom 14.12.2022, Aktenzeichen: 2022-04113-sp, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist und des § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130), genehmigt.

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, § 8 KVG LSA und § 18 der Hauptsatzung der Stadt Haldensleben in der zurzeit geltenden Fassung, wird die vorliegende Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Kleegartenstraße Uthmöden“, mit städtebaulichem Vertrag, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Kleegartenstraße Uthmöden“, mit städtebaulichem Vertrag, mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Das Plangebiet der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Kleegartenstraße Uthmöden“, mit städtebaulichem Vertrag, ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Kleegartenstraße Uthmöden“, mit städtebaulichem Vertrag, kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung beim Bauamt der Stadt Haldensleben, Abteilung Planung/Umwelt, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Kleegartenstraße Uthmöden“, mit städtebaulichem Vertrag, einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Parallel wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben „Gemischte Baufläche Kleegartenstraße Uthmöden“, mit städtebaulichem Vertrag, mit der Begründung, dem Umweltbericht und der
zusammenfassenden Erklärung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können jederzeit unter http://www.haldensleben.de/Start/Bauen-Umwelt/Stadtplanung eingesehen werden.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Haldensleben unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind

Haldensleben, 03.02.2023

Karte
Stellv. Bürgermeister

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Begründung zur 8. Änderung des FNP

Planzeichnung zur 8. Änderung des FNP