elektronischen Identitätsnachweis deaktivieren
Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) aus.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
Zuständige Stelle
Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Gebühren (Kosten)
keine
- Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
- Einsicht in auslesbare Daten des elektronischen Identitätsnachweises für Anbieter beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Fingerabdrücken im Chip
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung entsperren
- Elektronischer Identitätsnachweis nachträglich deaktivieren
- Signaturzertifikat für den Personalausweis erwerben
- elektronischen Identitätsnachweis deaktivieren erstmalig
- elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
- elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich