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Datum: 11.04.2018

Kein Fußgängerüberweg für die L24 in Olln

Kein Fußgängerüberweg für die L24 in Olln

Es war der Wunsch mehrerer Bürgerinnen und Bürgern aus Althaldensleben, der die stellvertretende Bürgermeisterin am Wahlsonntag im März erreichte: „Es wäre schön, wenn an der Neuhaldensleber Str., Höhe Einkaufscenter, ein Fußgängerüberweg angelegt werden würde“, hieß es. Das Gefühl der Ollner: Das Queren der Fahrbahn zwischen Kreisel und Große Str. wird durch den zunehmenden Verkehr gerade für Kinder, ältere und behinderte Menschen immer gefährlicher.

Weil die Neuhaldensleber Straße eine Landstraße ist (L24), liegt die Zuständigkeit beim Landkreis. Dort sind die Sorgen der Ollner bekannt und werden sehr ernst genommen. Nach der Bitte aus der Stadtverwaltung wurde die Situation vor dem Einkaufsmarkt erneut eingehend geprüft, leider mit einem ablehnenden Ergebnis. Denn unter den aktuellen Gegebenheiten erlauben es die Richtlinien nicht, einen Fußgängerüberweg (FGÜ) anzulegen.

Zum Beispiel ist der Bereich kein Unfallschwerpunkt. Außerdem werden die erforderlichen Mindestzahlen beim Fahrzeugverkehr (durchschnittlich 500/h) und bei den Querungen durch Fußgänger (100/h) nicht erreicht.

Der Hauptgrund ist aber das Fehlen der örtlichen und baulichen Voraussetzungen. „Ein Standort für den FGÜ, der das sichere Queren ermöglicht, ist aufgrund der vielen aufeinanderfolgenden Einfahrten und der beiden Bushaltestellen nicht möglich“, teilte der zuständige Fachdienst mit. Folglich wäre in diesem Fall das Unfallrisiko mit FGÜ höher als ohne.

Fußgänger aus Richtung „Adler“ kommend werden gebeten, weiterhin den vorhandenen FGÜ zu nutzen um die Straße rechtzeitig zu queren, aus Richtung Kreisel kommend stehen die Verkehrsinseln als Querungshilfen zur Verfügung.