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Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland


Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Allgemeine Informationen

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Voraussetzungen

  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

Gebühren

  • Gebühr: 10,00 Euro
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • Gebühr: 5,00 Euro
    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

Beantragung Personenstandsurkunde(n) Formular / Gebühren

Mit dem hier hinterlegten Formular können eine oder mehrere Personenstandsurkunden beantragt werden. Die jeweiligen Gebühren sind mit aufgeführt.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Personenstandsurkunden zu beantragen mit Bezahlfunktion. Das Angebot finden Sie auf der Homepage unter

Formulare/Standesamt.  

Gebührenübersicht Standesamt Haldensleben

Leistung
Gebühren
Bescheinigung über die Geburtszeit
10 Euro
Geburtsurkunde ausstellen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburtenregister beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburt im Ausland beurkunden 50 Euro
Eheschließung anmelden
50 Euro
Bescheinigung der Eheschließung
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Eheurkunde
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Ehefähigkeitszeugnis / deutsches Recht
50 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Ehefähigkeitszeugnis / ausländisches Recht 100 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Sterbeurkunde beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Sterbeurkunde ausstellen / Sterbefall im Ausland
50 Euro + 10 Euro Urkunde / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Kirchenaustritt 30 Euro

Fristen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.

Rechtsgrundlage

Siehe auch

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.