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Verlängerung Kinderreisepass beantragen


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Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.

Allgemeine Informationen

Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)

Gesamtübersicht Beantragung von Personaldokumenten

Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Vorhandenes Dokument
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
  • Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
  • 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr). Es werden keine Automatenfotos akzeptiert!

Personaldokument
Gebühren

Ausstellungs-
dauer


Dokumente für
Minderjährige

Gebühren

Ausstellungs-
dauer

Personalausweis
bis 24 Jahre
22,80
Euro
3 – 4
Wochen

Kinderreisepass
bis 12 Jahre

13,00
Euro

sofort

Personalausweis
ab 24 Jahre
37,00
Euro
3 – 4
Wochen

Vorläufiger
Personalausweis

10,00
Euro

sofort

Vorläufiger
Personalausweis
10,00
Euro
sofort

Personalausweis

22,80
Euro

3 – 4
Wochen

Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger

37,00
Euro
3 – 4
Wochen

Reisepass

37,50
Euro

4 – 6
Wochen

Reisepass
bis 24 Jahre
37,50
Euro
3 – 6
Wochen


 


Reisepass
ab 24 Jahre

60,00
Euro

3 – 6
Wochen

 


Expresszuschlag
für Reisepass

32,00
Euro

4 – 5
Werktage

  Expresszuschlag
für Reisepass
32,00
Euro

4 – 5
Werktage

Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige:
Persönliches Erscheinen des Kindes zur Beantragung ist erforderlich

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)

  • Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen

Zu beachten:

  • Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.

  • Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.

Wichtig:

  • Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

    1. wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde

    2. bei allein Sorgeberechtigten  ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER

    3. nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt ist nach Nr. 1 zu verfahren

ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.

- Einverständniserklärung Kinderreisepass / Personalausweis / Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz ist.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.

Fristen

Weitere Informationen

Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.

Rechtsgrundlage

Siehe auch