Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge
Nr. 99097004000000Für Maßnahmen und Projekte zur Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen stellt das Land Fördermittel zur Verfügung. Darüber hinaus fördert das Land die Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen sowie ausländischen Staatsangehörigen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht. Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt.
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte nach §§ 7 und 96 des Bundesvertriebenengesetzes durch das Land Sachsen-Anhalt
- Directive concernant l'octroi, par le Land de Saxe-Anhalt, de subventions pour des mesures et des projets au titre des articles 7 et 96 de la loi fédérale sur les déplacements