Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
Nr. 99003002000000Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges z.B. durch eine Belehrung minimieren sollen.