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Geburtsurkunde für Geburt im Ausland beantragen


Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
  • Sie beantragen die Beurkundung für
    • sich selbst,
    • Ihr Kind,
    • ein Elternteil oder
    • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

Rechtsgrundlage

Beantragung Personenstandsurkunde(n) Formular / Gebühren

Mit dem hier hinterlegten Formular können eine oder mehrere Personenstandsurkunden beantragt werden. Die jeweiligen Gebühren sind mit aufgeführt.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Personenstandsurkunden zu beantragen mit Bezahlfunktion. Das Angebot finden Sie auf der Homepage unter

Formulare/Standesamt.  

Gebührenübersicht Standesamt Haldensleben

Leistung
Gebühren
Bescheinigung über die Geburtszeit
10 Euro
Geburtsurkunde ausstellen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburtenregister beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Geburt im Ausland beurkunden 50 Euro
Eheschließung anmelden
50 Euro
Bescheinigung der Eheschließung
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Eheurkunde
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Ehefähigkeitszeugnis / deutsches Recht
50 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Ehefähigkeitszeugnis / ausländisches Recht 100 Euro Antrag + 10 Euro Urkunde
Sterbeurkunde beantragen
10 Euro / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Sterbeurkunde ausstellen / Sterbefall im Ausland
50 Euro + 10 Euro Urkunde / jede weitere Ausstellung in einem Arbeitsgang die Hälfte der Gebühr
Kirchenaustritt 30 Euro