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Führen von Gesundheitsfachberufsbezeichnung beantragen


Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Podologe
  • Altenpfleger
  • Ergotherapeut
  • Diätassistent
  • Logopäde
  • Masseur und medizinischer Bademeister
  • Physiotherapeut
  • Orthoptist
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Rettungsassistent
  • MTA (Labor, Röntgen oder Funktionsdiagnostik)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Voraussetzungen

Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung im Land Sachsen-Anhalt bestanden haben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des jeweiligen Berufes geeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.

Gebühren

  • Gebühr: 50,00 Euro
    Für die Erteilung der Erlaubnisurkunde zuzüglich der Kosten für die Postzustellung.

Erforderliche Unterlagen

  • persönlicher Antrag
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in beglaubigter Kopie
  • ärztliche Bescheinigung
  • Führungszeugnis, Belegart 0
  • Geburts- oder Heiratsurkunde

Formulare

Rechtsgrundlage

  • Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen