Inhalt

Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Haldensleben — Der Bürgermeister — Markt 20-22, 39340 Haldensleben, E-Mail:  buergermeister@haldensleben.de
Behördennummer 115 oder +49 3904 – 479101.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Haldensleben, Markt 20 – 22, 39340 Haldensleben, erreichen Sie unter Tel. Behördennummer 115 oder +49 03904 479362, E-Mail datenschutz@haldensleben.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zur Sicherstellung der Aufgaben des örtlichen Trägers gemäß den §§ 22 ff. SGB VIII (in Tagespflege) in auswärtigen Einrichtungen, Umsetzung des § 90 SGB VIII, Statistik gemäß § 62 SGB VIII verarbeitet.

Sie werden auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 S.1 c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung), des Art. 6 Abs.1 S.1 e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt) und in Verbindung mit den §§ 22, 22a, 23, 90 SGB VIII i. V. m. Kinderförderungsgesetz Land Sachsen-Anhalt verarbeitet.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an Gemeinden/Gemeindeverbände und das Landesverwaltungsamt weitergegeben werden.

Eine Übermittlung in ein Drittland erfolgt unsererseits nicht.

Im Übrigen werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder Sie darin eingewilligt haben.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden von uns auf Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbe-wahrungsfristen gemäß § 84 Abs. 2 SGB X i. v. m. §§ 61 ff SGB VIII und § 25a KiFöG LSA bis nach Abschluss der Akte, längstens 10 Jahre gespeichert.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO). Ferner besteht ein Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) gegen die Verarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt; ein Recht auf Übertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der von Ihnen bereitgestellten Daten.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Haldensleben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Leiterstraße 9, 39104 Magdeburg, Tel. 0391 81803-0, E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de, Internet: www.datenschutz.sachsen-anhalt.de.

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, ist diese stets zukunftswirksam widerruflich.

Pflicht zur Angabe von Daten

Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Bearbeitung des Antrages und den Abschluss eines Vertrages erforderlich.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und Bewilligung nicht erfolgen. Ihr Antrag ist abzulehnen.

Erläuterung der Abkürzungen

Art.                  – Artikel

EU-DSGVO    – Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union

GemKVO        – Gemeindekassenverordnung Doppik des Landes Sachsen-Anhalt

KAG LSA        – Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt

VwVG LSA     – Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt