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Fernleihe beantragen


Die Bibliothek in Ihrem Ort hat nicht die von Ihnen gewünschten Medien im Bestand. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Ihnen die Fernleihe bietet.

Allgemeine Informationen

Durch kommunale öffentliche Bibliotheken werden publizierte Informationen bereitgestellt. Sie sind Teil des Bildungssystems und dienen der schulischen, beruflichen, allgemeinen und kulturellen Bildung. Sie vermitteln Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen. Neben der Bereitstellung von fremdsprachiger Literatur finden auch interkulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen) statt. Zur Verfügung stehen verschiedene Angebote wie z.B. Bücher, Zeitungen/Zeitschriften, Noten, Karten, Hörbücher, CDs, DVDs, CD-ROM, Blus-Ray-Discs und Online-Medien. Für den Fall, dass die verschiedenen Angebote nicht in der Bibliothek vor Ort sind, können Sie in vielen Fällen die Fernleihe nutzen.

Zur Nutzung der vorhandenen Angebote ist ein Benutzerausweis notwendig.

Verfahrensablauf

  • Sie interessieren sich für eine entsprechende Information, diese ist jedoch nicht in der lokalen Bibliothek vor Ort.
  • Mittels Ihres Benutzerausweises bestellen Sie sich die entsprechende Fernleihe.
  • Gegen eine Nutzungsgebühr leihen Sie sich die Medien aus.

Zuständige Stelle

An die kommunalen öffentlichen Bibliotheken, die am Leihverkehr teilnehmen.

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines gültigen Benutzerausweises einer öffentlichen Bibliothek.

Mit ihrem Benutzerausweis können Sie Medien

  • ausleihen und mit nach Hause nehmen,
  • die Onleihe nutzen,
  • Medien vor Ort in der Bibliothek lesen und
  • haben Zugang zu diversen Datenbanken inklusive elektronischen Zeitungen/Zeitschriften.

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Ausstellung des Benutzerausweises ist die Vorlage des Personalausweises beziehungsweise des Passes mit aktueller Meldebescheinigung erforderlich.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre benötigen die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.

Gebühren (Kosten)

Die Kosten für die Benutzung sind in den einzelnen Bibliotheken unterschiedlich. Für  zusätzliche Leistungen (Kopien, Reproaufträge, Dokumentlieferung, Nutzung des Bildarchivs, Zugang zum Internet) können weitere Kosten anfallen, deren Höhe in der Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek festgelegt ist.

Fristen

Die in der Benutzungsordnung der Bibliothek festgelegten Ausleihfristen für bestimmte Medienformen sind vom Nutzer zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Je nach gewünschter Fernleihe kann es zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen.

Rechtsgrundlage

Auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt erlassen die Kommunen Gebühren- und Benutzungssatzungen für die Nutzung ihrer Bibliothek.

Den Leihverkehr zwischen den Bibliotheken regelt die Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland – Leihverkehrsordnung (LVO).

Weitere Informationen

In der Regel sind von der Fernleihe ausgenommen:

  • Medien, die in der Öffentlichen Bibliothek vor Ort vorhanden sind, auch wenn sie nicht entleihbar bzw. gerade ausgeliehen sind
  • elektronische Ressourcen (zum Beispiel E-Books)
  • neue Literatur, die für einen Preis bis zu 15,00 Euro im Buchhandel erhältlich ist
  • aktuelle Neuerscheinungen (Ausnahmen: Standortnachweise sind ermittelbar)
  • Loseblattsammlungen und ungebundene Periodika
  • neuere Reiseführer, Unterhaltungs- und Hobbyliteratur
  • Patentschriften, DIN-Normen
  • Magister-, Diplom- und Examensarbeiten
  • Zeitungsbände
  • Medien außergewöhnlichen Formats (z.B. Großformate, Bilder und Plastiken)
  • Fernsehmitschnitte und ähnliches
  • Bestände aus Handbibliotheken, Lesesälen und Institutsbibliotheken
  • besonders alte Werke