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Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse


Produktinformationen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.

Produktbestimmungen für den Nicht-Harmonisierten Sektor

Produkttyp: Festbrennstoffkessel

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2015/1189 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln vom 28. April 2015

Umsetzung in Deutschland: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) vom 26.01.2010

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Der deutsche Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel ist weiterhin gültig.

Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Tel.:  +49 30 18 3050

E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

Produkttyp: Särge

Name des Rechtsakts/Normen:

DIN EN 15017 Bestattungsdienstleistungen - Anforderungen

VDI 3891 Emissionsminderung - Anlagen zur Humankremation

Kommunen und Gemeinden legen in der Regel selber Anforderungen in den Friedhofsordnungen fest.

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Särge dürfen den Verwesungsprozess nicht verhindern und bei der eigenen Zersetzung oder Verbrennung keine umweltschädlichen Stoffe freisetzen. Problematisch sind dabei insbesondere bestimmte Lackierungen, Griffe und Innenausstattungen.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Keine Angaben

Produkttyp: Fahrräder

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Es gibt keine Spezielle Vorschrift für Fahrräder, so dass diese unter die allgemeine Produktsicherheit fallen.

Umsetzung in Deutschland: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: So muss ein Fahrrad zwei unabhängige Bremsen haben, eine helltönende Glocke sowie eine Beleuchtungseinrichtung und mehrere Reflektoren. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).

Ein Pedelec kann einen elektrischen Unterstützungsmotor mit einer maximalen Leistung von 250W haben und darf bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.

Schnellere Pedelecs oder elektrische Kleinkrafträder benötigen eine Typenzulassung vom

Kraftfahrt-Bundesamt.

Weitere Informationen

ADFC

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Tel.: +49 30 18 3000

E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de

Internet

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Tel.: +49 461 3160

Internet

Produkttyp: Steckerfertige Solarpanels

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: CE-Kennzeichnung, Konformität mit allen einschlägigen Regelungen.

Umsetzung in Deutschland: Es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorschriften. Die Netzbetreiber, die für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb verantwortlich sind, stellen aber Anforderungen, üblicherweise die Einhaltung der Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1. Zudem ist der Anschluss über einen Schukostecker nicht erlaubt, es muss eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach VDE V 0628-1 genutzt werden:

DIN VDE V 0100-551 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen"

DIN VDE V 0100-551-1 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen - Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz"

VDE V 0628-1 "Energiesteckvorrichtungen Teil 1: Einspeisung in separate Stromkreise"

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Für den Nutzer bestehen Anmeldepflichten beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur. Weiterhin bestehen Anforderungen an die Beschaffenheit und Durchführung der Elektroinstallation. Siehe:

VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. - Steckfertige PV-Anlagen

Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur - Registrierung von PV-Anlagen

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Keine Angaben

Produktbestimmungen für den Harmonisierten Sektor

Produkttyp: Medizinprodukte, IVD, implantierbare medizinische Geräte

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung:

Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte

Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika

Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe Gesetz über Medizinprodukte

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Gesundheit

Tel.: +49 30 184410

E-Mail: poststelle@bmg.bund.de

Internet

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

E-Mail: poststelle@bfarm.de

Internet

Zuständige Behörden der Länder:

Übersicht bei der BfArM

Produkttyp: Allgemeine Produktsicherheit

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit

Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 3018 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Tel.: +49 231 90712971

E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: REACH - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen als solchen oder in Gemischen

Umsetzung in Deutschland: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Informationen für Unternehmensnutzer bietet der Helpdesk REACH-CLP-Biozid.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Tel.: +49 231 90712971

E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de

Internet

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Tel.: +49 228 99-3050

E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

Internet

Bundesstelle für Chemikalien

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Telefon: + 49 231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Textilkennzeichung

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen

Umsetzung in Deutschland: Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie entsprechend [...] der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 in deutscher Sprache zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

Tel.: +49 30 18 615 0

Internet

Produkttyp: Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer:

Registrierungspflicht: Sie [Elektro- und Elektronik-Altgeräte] sind registrierungspflichtig, wenn Sie Hersteller im Sinne des ElektroG sind und die angebotenen Produkte als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Registrierungspflicht bedeutet, dass Sie, bevor Sie Elektrogeräte in Verkehr bringen, mit dem Registrierungsbescheid die hierfür benötigte „Genehmigung“ besitzen müssen. Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG für jeden einzelnen Bevollmächtigten."

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Stiftung Elektro-Altgeräte Register

Tel: +49 911 766650

E-Mail: info@stiftung-ear.de

Internet

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Tel.: +49 228 993050

E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

Internet

Umweltbundesamt

Tel.: +49 340 21032416

E-Mail: buergerservice@uba.de

Internet

Produkttyp: Batterien

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren

Umsetzung in Deutschland:

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)

Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Im BattG-Melderegister zeigen Hersteller (Produzenten, Importeure etc.) von Batterien elektronisch ihre Marktteilnahme an. Die Gerätebatteriehersteller hinterlegen unter anderem das Rücknahmesystem, an dem sie beteiligt sind. Die Fahrzeug- und Industriebatteriehersteller geben an, welche zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit für Vertreiber und Behandlungseinrichtungen eingerichtet wurde.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

BatG-Melderegister

Tel.:  +49 340 21032468

E-Mail: Batteriegesetz@uba.de

Internet

Produkttyp: Verpackungen und Verpackungsabfälle

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Umsetzung in Deutschland: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: "Registrierungspflicht für Hersteller/Erstinverkehrbringen.

Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG))."

Weitere Informationen: Verpackungsregister

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Tel.: +49 228 993050

E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

Internet

Umweltbundesamt

Tel.: +49 340 21032416

E-Mail: buergerservice@uba.de

Internet

Produkttyp: Funkanlagen

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

Tel.: + 49  30 18 6150

Internet

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tel.: +49 228 140

E-Mail: info@bnetza.de

Internet

Produkttyp: Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment (RoHS)

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Directive 2011/65/EU on the restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment

Umsetzung in Deutschland: Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten , (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Tel.: +49 228 993050

E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

Internet

Produkttyp: Ökodesign

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ökodesign-Richtlinie)

Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de

Tel.: + 49 30 18 6150

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Telefon: +49 30 81040

E-Mail: evpg@bam.de

Internet

Produkttyp: Aufzüge

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Umsetzung in Deutschland: Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Die für den Nachweis der Konformität des Aufzugs nötigen Informationen und Unterlagen müssen in deutscher Sprache oder in einer Sprache, die von der Marktüberwachungsbehörde leicht verstanden werden kann, abgefasst sein.

Der Montagebetrieb hat dafür zu sorgen, dass dem Aufzug die Betriebsanleitung nach Anhang I Nummer 6.2 der Richtlinie 2014/33/EU in deutscher Sprache beigefügt ist.

Der Hersteller hat dafür zu sorgen, dass dem Sicherheitsbauteil für Aufzüge die Betriebsanleitung nach Anhang I Nummer 6.1 der Richtlinie 2014/33/EU in deutscher Sprache beigefügt ist.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 3018 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49 231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe

Umsetzung in Deutschland: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (Gasgerätedurchführungsgesetz - GasgeräteDG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen sowie die Abschrift der EU-Konformitätserklärung sind in deutscher Sprache abzufassen (§7 GasgeräteDG)

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 3018 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49 231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Spielzeug

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug

Umsetzung in Deutschland: Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) (2. ProdSV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 30 18 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49 231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Maschinen

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen

Umsetzung in Deutschland: Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) (9. ProdSV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 30 18 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49 231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Geräuschemissionen im Freien betriebener Geräte und Maschinen

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2000/14/EG über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen

Umsetzung in Deutschland: 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: "Ist die beigefügte EG-Konformitätserklärung nicht in deutscher Sprache ausgestellt, muss ferner die Kopie einer deutschen Übersetzung beigefügt sein." (§3)

Informationspflicht des Herstellers:

Der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter hat sowohl der zuständigen Landesbehörde (nur Hersteller mit Sitz in Deutschland) als auch der Europäischen Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für jeden Geräte- / Maschinentyp zu übermitteln. Die Einstellung der Maschinendaten durch den Hersteller in der KarLA-Datenbank genügt dieser nationalen Verpflichtung. Nach Registrierung als Hersteller können die Daten selbst eingeben werden.

Der europäischen Verpflichtung kann nachgekommen werden, indem die Eingabe ebenfalls selbst in der Noise Database selbst durchgeführt wird. Die Datenbank ist unter „EC Declaration of conformity“ zu finden.

Weitere Informationen: ZLS Richtlinienvertreter Outdoor

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

E-Mail: poststelle@bmu.bund.de

Tel.:  +49 30 18 3050

Umweltbundesamt

Tel.: +49 340 2103 2416

E-Mail: buergerservice@uba.de

Internet

Produkttyp: Pyrotechnik

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2013/29/EU über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt

Umsetzung in Deutschland: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Tel.: +49 30 81040

E-Mail: evpg@bam.de

Internet

Produkttyp: Druckgeräte

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2014/68/EU über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt

Umsetzung in Deutschland: Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 30 18 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49 231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Elektromagnetische Verträglichkeit

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2014/30/EU über die elektromagnetische Verträglichkeit

Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesnetzagentur

Referat 411 – EMV

Postfach: 8001, 55003 Mainz

Tel.: +49 6131 / 181240 oder +49 6131 / 181242

E-Mail 411.postfach@bnetza.de

Internet

Produkttyp: Explosivstoffe für zivile Zwecke

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2014/28/EU über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke

Umsetzung in Deutschland: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Tel.: +49 30 81040

E-Mail: evpg@bam.de

Internet

Produkttyp: Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen

Umsetzung in Deutschland: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 3018 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49  231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2014/34/EU für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

Umsetzung in Deutschland: Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 3018 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Produkttyp: Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

Umsetzung in Deutschland: Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 3018 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49 231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Einfache Druckbehälter

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt

Umsetzung in Deutschland: Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 3018 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49  231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Sportboote und Wassermotorräder

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder

Umsetzung in Deutschland: Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder - 10. ProdSV)

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Die EU-Konformitätserklärung ist in deutscher Sprache auszustellen. Jeder Hersteller hat dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen nach Maßgabe des Satzes 2 im Eignerhandbuch in deutscher Sprache beim Inverkehrbringen beizufügen.

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: +49 3018 5270

E-Mail: info@bmas.bund.de

Internet

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Tel.: +49  231 90710

E-Mail: poststelle@baua.bund.de

Internet

Produkttyp: Seilbahnen

Name des Rechtsakts/Normen:

Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2016/424 über Seilbahnen

Umsetzung in Deutschland:

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

keine Angaben

Produktinformationen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.

Produkttyp: Bodenhilfsstoffe, Pflanzenhilfsmittel, Kultursubstrate

Name des Rechtsakts/Normen:

Düngegesetz, 09.01.2009

Düngemittelverordnung, 05.12.2012

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe. § 5 Düngegesetz:

Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Düngemittelüberwachung der Bundesländer

Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Tel.: +49 30 1 85 290

E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

Internet

Produkttyp: Pflanzenschutzmittel

Name des Rechtsakts/Normen: Pflanzenschutzgesetz, 06.02.2012

Zweck und Anwendungsgebiet: Siehe §1 Pflanzenschutzgesetz

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe § 28 Pflanzenschutzgesetz

Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: Ja; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Tel.: +49 30 1 85 290

E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

Internet

Produkttyp: Essig, Essigessenz

Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz, 25.04.1972

Zweck und Anwendungsgebiet: Definitionen für Essig, Essigessenz und Weinessig; Regelungen für das Inverkehrbringen von Essig und Essigessenz

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: §§ 1, 2 und 4 dieser Verordnung

Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Tel.: +49 30 185550

E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

Internet

Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Tel.: +49 30 185290

E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

Internet

Produkttyp: Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, Kräuter- u. Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder

Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder, 24.05.2004

Zweck und Anwendungsgebiet: Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, Kräuter- u. Früchtetee für Säuglinge und Kleinkinder

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Tel.: +49 30 185290

E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

Internet

Produkttyp: Weinbrand; weinähnliche, perlweinähnliche u. schaumweinähnliche Getränke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getränke

Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke, 29.01.1998

Zweck und Anwendungsgebiet: Weinbrand; weinähnliche, perlweinähnliche u. schaumweinähnliche Getränke und hieraus weiterverarbeitete alkoholhaltige Getränke

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

Produkttyp: Milcherzeugnisse

Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Milcherzeugnisse, 15.07.1970

Zweck und Anwendungsgebiet: Milcherzeugnisse

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Tel.: +49 30 185 290

E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

Internet: www.bmel.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Tel.: +49 30 185550

E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

Internet

Produkttyp: Butter und andere Milchstreichfette

Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette, 03.02.1997

Zweck und Anwendungsgebiet: Butter, andere Milchstreichfette

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: keine Angaben

Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Tel.: +49 30 185 290

E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

Internet

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Tel.: +49 3018 5550

E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de

Internet

Produkttyp: Margarine, Mischfetterzeugnisse

Name des Rechtsakts/Normen: Verordnung über Margarine- und Mischfetterzeugnisse, 31.08.1990

Zweck und Anwendungsgebiet: Margarine, Mischfetterzeugnisse

Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer: Siehe hier

Nach nationalem Recht genehmigungspflichtig: keine Angaben

Kontaktdaten der zuständigen Behörden:

Lebensmittelüberwachung der Bundesländer

Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Tel.: +49 30 185 290