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Prämiengutschein beantragen


Sie möchten sich beruflich weiterbilden? Informieren Sie sich über eine mögliche finanzielle Unterstützung.

Allgemeine Informationen

Der Prämiengutschein unterstützt Sie finanziell bei der Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen. Er ist ein Bestandteil der Bildungsprämie.

Der Staat übernimmt die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, aber höchstens EUR 500,00.

Den Prämiengutschein erhalten Sie nach einem Gespräch in einer Beratungsstelle persönlich ausgehändigt.

In Sachsen-Anhalt werden nur Veranstaltungsgebühren bis EUR 1.000 berücksichtigt.

Verfahrensablauf

Sie haben bereits eine Weiterbildung gefunden?

Informieren Sie sich über die Veranstaltungsgebühr.

Nutzen Sie den Vorab-Check, um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf die Bildungsprämie haben. Diesen finden Sie online.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Bringen Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen mit.

Nach der Beratung erhalten Sie den Prämiengutschein persönlich ausgehändigt.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Diese finden Sie auch online.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder in der Elternzeit/Pflegezeit
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal
    • EUR 20.000 bei Alleinstehenden
    • EUR 40.000 bei Ehepaaren
  • Sie dürfen in Deutschland arbeiten
  • Sie haben in diesem Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten

Nutzen Sie den Vorab-Check. Dieser gibt Ihnen Auskunft, ob Sie einen Anspruch haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Beschäftigungsnachweis
  • Einkommenssteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr

Gebühren (Kosten)

Keine.

Hinweis: Die Summe des Gutscheins deckt 50 Prozent der Kosten für einen Kurs oder eine Prüfung, höchstens jedoch EUR 500,00. Den übrigen Anteil tragen Sie selbst.

Fristen

Der Prämiengutschein ist 6 Monate lang gültig.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt mit Ihrem Termin bei einer Beratungsstelle.

Weitere Informationen

Neben der Bildungsprämie gibt es weitere Förderprogramme.

Für die Aufstiegsfortbildung zum Meister/zur Meisterin, Techniker/Technikerin, Fachwirt/Fachwirtin oder Erzieher/Erzieherin erhalten Sie das sogenannte „Aufstiegs-BAföG.

Weiterbildungsstipendien unterstützen vor allem junge Menschen bei einer weiteren beruflichen Qualifizierung.

Die Bundesländer haben eigene Länderprogramme zur Förderung von Weiterbildungen. Informieren Sie sich online über einzelnen Förderprogramme.

In Sachsen-Anhalt werden Weiterbildungen auch mit dem Programm „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT“ gefördert. Dabei erhalten Sie bis zu 90% der Weiterbildungskosten von der Investitionsbank erstattet.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank.

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